Die Dachsanierung umfasst den Dachstuhl und die Dachhaut. Meistens besteht in beiden Bereichen Sanierungsbedarf. Im Dachstuhl werden im Laufe der Jahre Stuhlpfosten und -säulen morsch. Kleinere Schäden sanieren Hausbesitzer manchmal selbst, indem sie morsche Stellen mit einem Brett verstärken. Diese Lösung hält aber nicht lange. Ein Fachunternehmen beurteilt die Schäden vor allem hinsichtlich der Statik. Im Gebälk des Dachstuhls siedeln sich manchmal Holzwürmer an, was an Holzmehl auf den Balken zu erkennen ist. Es herrscht dringender Handlungsbedarf, denn schlimmstenfalls kommt es zum Einsturz. Bei nur wenigen betroffenen Stellen genügt die Teilsanierung mit dem Austausch einzelner Dachbalken, bei großflächigen Schäden ist eine Vollsanierung erforderlich. Hierfür rekonstruiert das Fachunternehmen vorab in der Werkstatt das Gebälk und errichtet es anschließend auf dem Haus. Die Sanierung des Dachstuhls ist eine Gelegenheit, neuen Wohnraum auf dem Dachboden zu schaffen.

Dies kann aber genehmigungspflichtig sein. Welche Ausbauvariante im Zuge der Dachsanierung, beispielsweise durch die Deharde Dachdeckerei, geeignet ist, hängt von der Dachform ab (Steil- oder Flachdach). Bei Sattel- und Walmdächern können geeignete Dachgauben zu besserem Licht auf dem Dachboden führen und die bewohnbare Dachgeschossfläche vergrößern. Auf dem Flachdach kann sich das Anlegen einer Dachterrasse lohnen. Wenn die Dachhaut beschädigt ist, erfolgt eine teilweise oder vollständige Neueindeckung. Die Maßnahmen unterscheiden sich zwischen Steil- und Flachdächern. In diesem Zuge sind die Vorgaben des GEG (Gebäudeenergiegesetz, früher: EnEV [Energieeinsparverordnung]) einzuhalten. Es ein Wärmedurchgangskoeffizient (sogenannter U-Wert) vorgegeben. Diesen darf die Dachkonstruktion nicht überschreiten. Beim Steildach (Auf-, Zwischen- und Untersparrendämmung) beträgt er maximal 0,24 W/(m²·K), beim Flachdach 0,20 W/(m²·K). Es gibt Fälle, in denen nur begrenzter Platz für Naturdämmstoffe und die Einblasdämmung herrscht. Vor allem bei der Zwischensparrendämmung kommt das vor. Dann genügt die höchstmögliche Dämmschichtdicke, wobei der Dämmstoff die Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m·K) nicht überschreiten darf.

Sollten für die Dachdämmung Naturdämmstoffe oder eine Einblasdämmung zum Einsatz kommen, ist eine Wärmeleitfähigkeit bis 0,045 W/(m·K) zulässig. Ausnahmen bei Teilsanierungen und denkmalgeschützten Gebäuden. Es sind Ausnahmen hinsichtlich der Vorgaben zulässig, wenn die Sanierungsarbeiten maximal 10 % des Daches betreffen (Teilsanierung), wenn das Dach nach dem 31.12.1983 errichtet oder saniert wurde und wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Die Maßnahmen sind förderfähig. Allerdings genügt dafür nicht die Einhaltung der genannten gesetzlichen Mindestanforderungen. Für die Förderung wird ein U-Wert von höchsten 0,14 W(m²•K) verlangt. Die KfW fördert die Sanierung mit dem Programm 430. Hierbei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der aber nur gewährt wird, wenn ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt. Vor Beginn der Arbeiten zur Dachsanierung muss das Dach begutachtet werden.

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